Betreuung

Armes Deutschland – Armes Bayern

Vor lauter Wut, hatte ich mich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschwert. Hier die Antwort:

Sie sprechen darin die unzureichende Zahl an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in der Region Nürnberg an. 

Leider ist das Bundesfamilienministerium hierfür nicht der richtige Ansprechpartner.

Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ist die Schaffung und Finanzierung von Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) und der Kindertagesstättengesetze der Länder. Die Kreise und Städte werden dabei im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung tätig und unterliegen der Rechtsaufsicht der zuständigen Landesbehörden. 

Der Bund hat keine Möglichkeit, ihnen Weisungen zu erteilen oder in sonstiger Weise auf ihre Entscheidungen Einfluss zu nehmen.

Der Bund kann im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) nur grundsätzliche Regelungen für die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten treffen. Den Inhalt und Umfang dieser Aufgaben regeln die Bundesländer mit eigenen Landesgesetzen. Auf der Grundlage dieser Landesgesetze sorgen die Städte und Gemeinden für die konkreten Kinderbetreuungsangebote.

Die Bundesländer entscheiden somit auch selbst, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Kindertagespflege erhoben werden. Landesrecht kann den Kreisen und Gemeinden eine Staffelung der Elternbeiträge vorschreiben oder selbst entsprechend gestaffelte Beträge landesweit festsetzen. Eine Staffelung kann z.B. nach Einkommensgruppen und Kinderzahl oder der Zahl der Familienangehörigen erfolgen.

Ansprechpartner für die Betreuungssituation in Ihrer Region ist das zuständige Landesministerium:
Für die Bundesregierung ist die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten ein wichtiger Schwerpunkt der politischen Arbeit. Viele Eltern und solche, die es werden wollen, wünschen sich beides: Familie und Beruf. Ein breites und hochwertiges Betreuungsangebot auch für Kleinkinder unter drei Jahren eröffnet ihnen die Chance, beides miteinander zu vereinbaren. Zur Zeit herrscht bei uns noch ein großer Versorgungsmangel an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, für Schulkinder und an Ganztagsplätzen für Kinder im Kindergartenalter.  Eine radikale Änderung dieses Zustands ist zwingend erforderlich, weil in Deutschland so stark wie in kaum einem anderen Land der Wunsch nach Kindern mit der Realität einer der weltweit niedrigsten Geburtenraten auseinanderfällt.

Es ist deshalb ein großer politischer Erfolg, dass Bund, Länder und Kommunen sich darauf verständigt haben, bis zum Jahr 2013 rund 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 5. September 2007 hat die Bundesregierung eine entscheidende Weiche dafür gestellt, dass Länder und Kommunen zügig mit dem Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren fortfahren können. Bis 2013 sollen bundesweit für rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege entstehen. Deutschland schafft damit den Anschluss an die familienpolitisch erfolgreichen Länder in Nord- und Westeuropa. Das sind historische Schritte für die frühe Förderung von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für die erste Phase bis 31. Juli 2013 werden, verglichen mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel sind vor allem die Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon die, die Arbeit suchen.

Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass das Bundesland Bayern im Anschluss an das Elterngeld noch ein Landeserziehungsgeld gewährt. Über die Voraussetzungen informiert Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle.

(beachte man die rot-hervorgehobenen Zeilen, so ist doch klar, wer einen Platz und wer keinen Platz erhält!)

Und hier nun noch ein Link zur Betreuungssituation in Nürnberg: Nürnberger Nachrichten 

Zum Glück müssen wir uns damit nicht mehr rumquälen 😉

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